Anmeldung Herbstmesse 2024

Aussteller-Reglement

1.Ausstellungsberechtigt sind alle Mitglieder des Handwerker-und Gewerbevereins Büren an derAare und Umgebung. Über Ausnahmefälle entscheidet das OK abschliessend.
2.Zahlung der Standmiete: mit der definitiven Standzuweisung wird die Rechnung mit derStandmiete verschickt. Die Standmiete ist bis spätestens 30 Tage vor Messebeginn zu
bezahlen.
3.Jeder Aussteller ist verpflichtet, einen Tombolapreis von mindestens Fr. 70.00 (Einstandspreis)zu spenden. Die Abgabe des Tombolapreises erfolgt nach Weisungen
der Messeleitung (in der Regel am Dienstag oder Mittwoch vor Messebeginn).
4.Mithilfe bei der Messe: jeder Aussteller ist verpflichtet, eine Person für den Auf- und Rückbaueinen Tag zur Verfügung zu stellen (in der Regel Dienstag vor Messebeginn und Montag nachMesse-Ende).
5.Das Führen von "Restaurants" an den einzelnen Ständen ist untersagt. Kostenlose Bewirtung vonGästen ist zulässig. Über allfällige Ausnahmen entscheidet das OK abschliessend und ohnePräjudiz für ähnliche Fälle.
6.Verkauf von Produkten aus dem eigenen Sortiment sind erlaubt und auch erwünscht.
7.Beschlüsse die an der Aussteller-Sitzung gefällt werden, sind für alle Aussteller verbindlich.
8.Jeder Aussteller ist verpflichtet, ein Inserat in der Messezeitung aufzugeben.
9.Die Stände müssen an den Ausstellungstagen bis spätestens 30 Minuten nach offiziellemMesseschluss geräumt werden (Bewachung ab Messeschluss).
10.Es werden Aussteller-Sitzungen durchgeführt, wo weitere Details erläutert werden,
wie Zeitplan, Rück- und Aufbau und ähnliches.
11.Strom: jeder Stand wird mit 220 V versorgt und ist im Standpreis inbegriffen; bei Bedarfvon 380 V wird für die Installation zusätzlich CHF 250.00 separat in Rechnung gestellt.
12.Über Änderungen resp. Anpassungen des vorliegenden Reglements entscheidet das OK der
Herbstmesse abschliessend.

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